Mit dem Ende der parlamentarischen Sommerpause dürfte auch die Debatte um die Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende wieder an Fahrt aufnehmen. Eine Entscheidung des Deutschen Bundestages steht weiterhin aus. Die DGP unterstützt ausdrücklich die Forderung der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG), die Widerspruchsregelung gesetzlich einzuführen.
„Für viele Patientinnen und Patienten mit terminalen Lungenerkrankungen ist die Lungentransplantation die einzige lebensrettende Therapie-Option. Gleichzeitig stehen in Deutschland deutlich weniger Spender-Lungen zur Verfügung als in Ländern mit Widerspruchsregelung – entsprechend höher ist die Sterblichkeit auf den Wartelisten“, sagt die Sprecherin der AG Lungentransplantation, Prof. Dr. Heinrike Wilkens, Oberärztin der Klinik für Innere Medizin V am Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg.
PD Dr. Carlo Mümmler, stellvertretender AG-Sprecher und Funktionsoberarzt der Medizinischen Klinik und Poliklinik V am LMU Klinikum München, ergänzt die Stellungnahme: „Die Widerspruchsregelung wahrt die individuelle Entscheidungsfreiheit, weil jeder Mensch einer Organspende jederzeit widersprechen kann. Gleichzeitig schafft sie mehr Klarheit über den dokumentierten Willen der Bürgerinnen und Bürger und entlastet Angehörige in einer ohnehin extrem belastenden Situation.“
