Leitlinien (beteiligt)
Aktuelle Fassung vom April 2024, gültig bis 31.03.2029
Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen der Reduzierung möglicher Risiken beim Sport und Vermeidung von Folgeschäden durch die sportliche Belastung. Die aktuelle Leitlinie beinhaltet interdisziplinäre, auf Expertenkonsens basierende Empfehlungen zur Durchführung sportmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, die Ärztinnen und Ärzte bei der Auswahl individuell abgestimmter Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen einer Beratung zum sportlichen (Wieder-)Einstieg und/oder der sportmedizinischen Begleitung unterstützen sollen. Mit Hilfe einer breiteren Bekanntmachung und Implementierung sportmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen soll die Versorgungssituation der Bevölkerung im Freizeit- und Breitensport verbessert werden. Die Leitlinie ist als Lang- und Kurzversion veröffentlicht. Ergänzend werden ein Anamnesebogen, ein Untersuchungsbogen, ein Bericht zur Synopse internationaler Leitlinien und Konsensusdokumente zur Verfügung gestellt.
Aktuelle Fassung vom Januar 2024, gültig bis 14.01.2029
Diese S2k-Leitlinie spricht Handlungsempfehlungen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit SARS-CoV-2-Infektion hinsichtlich neurologischer Manifestationen, von neurologisch Erkrankten mit und ohne SARS-CoV-2- Infektion, von Betroffenen mit Post-COVID-Syndrom und für den Umgang mit möglichen Impfkomplikationen der SARS-CoV-2-Impfung aus. Dabei soll diese Leitlinie in der Praxis und Klinik einfach anwendbar sein.
Aktuelle Fassung vom Dezember 2023, gültig bis 30.11.2028
Die erstmals im November 2020 publizierte Erstfassung liegt jetzt als aktualisierte Version 4 (3.Update), Stand 1.12.2023 vor. Thematisiert werden Maßnahmen der Rehabilitation, einschließlich der Früh-Rehabilitation. Die Leitlinie umfasst die Versorgung von COVID-19-Patienten*innen mit den Mitteln der medizinischen Rehabilitation und der ambulanten und Langzeit-Betreuung nach COVID-19, u.a. bei längerer Persistenz von Symptomen im Sinne von Long COVID (LC) bzw. Post COVID (PC). Außerdem werden Hygieneaspekte im Kontext von SARS-CoV-2-Erkrankungen und nachfolgender medizinischer Rehabilitation aufgegriffen.
Aktuelle Fassung vom September 2023, gültig bis 29.09.2024, z.Zt. in Überarbeitung
Der Geltungsbereich der aktualisierten Leitlinie bezieht sich auf erwachsene Patientinnen und Patienten mit Multimorbidität, d. h. mit mindestens drei chronischen Erkrankungen, mit oder ohne akuten Beratungsanlässen und ggfs. komplexen psychosozialen Problemlagen.
Da Leitlinien für die Versorgung von Patienten mit chronischen Erkrankungen meistens auf monomorbide Personen ausgerichtet sind, sind aus diesen inhaltlich zumeist keine inhaltlichen Bezüge untereinander ersichtlich. Ziel der überarbeiteten Leitlinie ist es, hieraus resultierende widersprüchliche Behandlungsstrategien und Polypharmazie mit unüberschaubaren Medikamenteninteraktionen und unerwünschten Wirkungen zu verhindern. Die Leitlinie beinhaltet auf der Grundlage neuer Evidenz seit 2017 evidenzbasierte und konsensbasierte Empfehlungen für die Patientenversorgung, die insbesondere die Strukturierung der Konsultation und die Priorisierung von Problemen ermöglicht. Die Patientenperspektive wird dabei in den Mittelpunkt der Entscheidungsprozesse gestellt und eine über den Beratungsanlass hinausgehende strukturierte Vorgehensweise vorgeschlagen. Die Leitlinie ist als Lang- und Kurzversion veröffentlicht, zudem gibt es eine Patientenversion und eine Kurzversion in englischer Sprache.
Aktuelle Fassung vom Juli 2023, gültig bis 30.06.2027
Mit der neuen Leitlinienüberarbeitung wurde die zuletzt 2015 erschienene S2e-Leitlinie auf S3-Niveau angehoben. Die Überarbeitung berücksichtigt die bis dato aktuelle Evidenz (Forschungsstand bis Ende Juni 2022, Oxford 2011 statt 2009) zur Lagerung und Mobilisation Erwachsener auf Intensivstationen und wurde im PICO-Format erarbeitet. Sie beinhaltet auf dieser Grundlage Empfehlungen, die eine möglichst hohe Qualität und Sicherheit gewährleisten oder sich prognostisch positiv auf Endpunkte wie Mortalität, Funktionalität, Lebensqualität, Kognition, Beatmungsdauer oder die Intensivstations- sowie Krankenhausverweildauer auswirken können. Neu sind eine differenziertere Betrachtung der Frühmobilisation (Beginn ≤72 h nach Aufnahme auf die Intensivstation) im Rahmen der Mobilisation auf der Intensivstation sowie das neue Kapitel Hilfsmittel und Neuromuskuläre Elektrostimulation.
Aktuelle Fassung vom April 2023, gültig bis 29.04.2028
Die neu erschienene Leitlinie
Mit der neu erschienenen Leitlinie werden erstmalig präklinische Behandlungsleitlinien und Handlungsempfehlungen für katastrophenmedizinische Schadenslagen (inklusive der Versorgungsstufen 3 und 4) zur Sicherung der adäquaten medizinischen Versorgung von Verletzten, Erkrankten und Betroffenen als interdisziplinäre und bundesweit einheitliche Basis aufgestellt. Weiteres Ziel ist die Anwendbarkeit in den MTF-Einheiten des Bundes (Rahmenkonzept MTF, BBK 2018); als Handlungsempfehlung für die in der präklinischen Versorgung tätigen Ärztinnen, Ärzte, Rettungsdienstmitarbeiter, Bevölkerungsschutzhelferinnen und –helfer.
or diesem Hintergrund besteht der Auftrag des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Rahmen eines Forschungsprojektes katastrophenmedizinische Behandlungsleitlinien und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, die auch für den Einsatz der Medizinischen Task Force (MTF) anwendbar sind.
Aktuelle Fassung vom Februar 2023, gültig bis 13.02.2028
Die hohe Inzidenz der Erkrankung und damit Relevanz im klinischen Alltag, umfangreiche Studienlage und ein großer Erkenntniszuwachs in den letzten Jahren machten eine Aktualisierung der Leitlinie notwendig. Die Leitlinienaktualisierung ist in einer Lang- und Kurzfassung erschienen. Sie nimmt insbesondere zu den Fragestellungen hinsichtlich Vor- und Nachteilen der zur Verfügung stehenden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, der zu empfehlenden diagnostischen Abfolge von Untersuchungen unter verschiedenen klinischen Bedingungen und den erforderlichen Therapiemaßnahmen bei bestätigter venöser Thromboembolie Stellung und geht auf die folgenden weiteren Fragestellungen ein: - wann ist eine invasive Reperfusionsstrategie bei tiefer Venenthrombose bzw. Lungneembolie notwendig?
- wie unterscheidet sich das Vorgehen in vulnerablen Patientenkollektiven (z.B. ältere Menschen, Schwangere, Jugendliche) sowie unter besonderen Begleitumständen (z.B. schwere
Adipositas, Nieren-/Leberinsuffizienz, Tumorerkrankung)?
- unter welchen Voraussetzungen ist nach Abschluss der Akuttherapie eine medikamentöse Sekundärprophylaxe und damit ggf. eine zeitlich unbefristete Fortsetzung der Antikoagulation zur Sekung des VTE-Rezidivrisikos empfehlenswert?
- welche Besonderheiten hinsichtlich Diagnostik und Therapie sind bei seltenen Thrombosemanifestationen zu beachten?
- wie sollte mit antikoagulierten VTE-Patienten in Notfallsituationen (z.B. dringlich erforderliche Operation, schwere Blutung) verfahren werden?
Ziel der Leitlinie ist die Optimierung von Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und der Lungenembolie. Die medizinische Qualität von Untersuchungs- und Behandlungsverfahren stand dabei im Vordergrund; ökonomische Aspekte waren nicht primär entscheidungsbestimmend.
Aktuelle Fassung vom Februar 2023, gültig bis 01.02.2024, z.Zt. in Überarbeitung
Diese Leitlinie soll Ärzten zu arzneitherapeutischen Entscheidungen bei Patienten mit Multimorbidität und Multimedikation Hinweise auf potenziell vermeidbare Risiken der Arzneimitteltherapie geben und operationalisierbare Empfehlungen zur Risikominimierung und Optimierung im Sinne der Patientenpräferenzen und evidenzbasierter Medizin liefern, die zwischen den für die Behandlung der betroffenen Erkrankungen zuständigen Fachgesellschaften abgestimmt sind. Da Patienten mit Multimorbidität häufig nicht in Studien zu Arzneimitteltherapie eingeschlossen werden ist der Expertenkonsens als bestverfügbare Evidenz hier besonders wichtig. Begleitend zu den inhaltlichen Empfehlungen sollen laienverständliche Hinweise für Patienten den Arzt dabei unterstützen, die therapeutische Abwägungsentscheidung dem Patienten zu erläutern, um eine partizipative Entscheidungsfindung zu ermöglichen und die behandlungsbezogene Gesundheitskompetenz und Adhärenz der Patienten zu verbessern.
Aktuelle Fassung vom August 2022, gültig bis 01.08.2027
Die Leitlinie soll dazu beitragen, dass Menschen mit einer Querschnittlähmung wissenschaftlich begründet, angemessen, wirtschaftlich und qualitätsgesichert behandelt und betreut werden. Das praktische Wissen ist mitentscheidend für den Erfolg der Atemunterstützung. Dieses Wissen kann nur durch zusätzliche praktische Kurse und Schulungen erworben werden. Diese Leitlinie wurde von Experten aus Deutschland und der Schweiz für alle Betroffenen und Fachpersonen erarbeitet, die Menschen mit einer Querschnittlähmung behandeln, betreuen und versorgen. Die Leitlinie beschreibt die querschnittlähmungsspezifischen, respiratorischen Probleme unter (mit) Berücksichtigung der weiteren gestörten (gastrointestinalen) körperlichen Funktionen einschließlich der autonomen Dysreflexie und deren Auswirkungen auf die Atmung. Das diagnostische und therapeutische Vorgehen betreffend das Husten- und Sekretmanagement wird dargestellt. Die technischen und fachlichen Voraussetzungen in den Behandlungszentren und in der außerklinischen Versorgung und Betreuung beatmeter und in ihrer Atmung unterstützter Menschen mit einer Querschnittlähmung werden erörtert und das Wissen um diese Problematik dargestellt. Es werden praktische Hinweise zum Vorgehen und den Anforderungen bei der Überleitung der Patienten nach Hause oder in eine in anderer Weise organisierte außerklinische Versorgung gegeben.Zudem wird auf die Bedeutung der lebenslangen Nachsorge dieser Patientengruppe hingewiesen, um die Qualität der Behandlung und Versorgung zu erhalten und das Überleben zu sichern.
Aktuelle Fassung vom Juni 2022, gültig bis 29.06.2027
Die klinische Wirksamkeit und Sicherheit der AIT ist in der Vergangenheit anhand zahlreicher kontrollierter Studien- und Metaanalysen dokumentiert worden. Seit der letzten Leitlinienversion 2014 waren zahlreiche neue klinische Studien und Metaanalysen erschienen und Veränderungen durch die Therapie-Allergene-Verordnung (TAV) zu verzeichnen, die eine Aktualisierunmg erforderlich machten und im Rahmen des Updates aufgegriffen werden. Die überarbeitete S2k-Leitlinie zur AIT beschreibt die Entwicklung und Zielsetzung der Leitlinie, die immunologischen Wirkmechanismen, Allergenextrakte und ihre Bewertung und Zulassung, die Wirksamkeit und Sicherheit der AIT, Indikationen und Kontraindikationen, die Durchführung, Sicherheit, Risikofaktoren und unerwünschte Wirkungen, die Notfalltherapie sowie Zukunftsperspektiven.
Aktuelle Fassung vom Februar 2022, gültig bis 31.01.2025
Urtikaria ist eine häufige, durch Mastzellen ausgelöste Erkrankung, die durch das Auftreten von Quaddeln und/oder Angioödemen gekennzeichnet ist. Die Lebenszeitprävalenz für Urtikaria liegt bei nahezu 20 %. Die chronische Urtikaria (d.h. die chronische spontane Urtikaria und die chronische induzierbare Urtikaria) beeinträchtigt die Lebensqualität und wirkt sich auf die Leistungsfähigkeit bei der Arbeit und in der Schule aus. Allgemeines Ziel der Leitlinie ist es, Ärzt:innen in der Praxis und Klinik einen Überblick über expert:innengeleitete und evidenzbasierte diagnostische und therapeutische Ansätze für die verschiedenen Unterformen der Urtikaria an die Hand zu geben.
Aktuelle Fassung vom Januar 2022, gültig bis 26.01.2027
Die extrakorporale Photopherese (ECP) ist ein vor fast 40 Jahren im Fachbereich der Dermatologie entwickeltes Therapieverfahren, das die Leukapherese mit der Photochemotherapie verbindet. Seit ihrer ursprünglichen Zulassung für die Behandlung des kutanen T-Zell-Lymphoms (CTCL) erfolgte eine zunehmende Erweiterung des Indikationsspektrums. Dies betrifft wesentlich die Behandlung der Graft-versus-Host-Disease (GvHD)1, der systemischen Sklerose2 und der Abstoßungsreaktion nach Organtransplantation (insbesondere nach Herz- und Lungentransplantation)3,4. Zusätzlich findet die ECP Anwendung bei der atopischen Dermatitis, bullösen Autoimmundermatosen sowie dem erosiven Lichen mucosae5. Die vorliegende Leitlinie gibt Empfehlungen zur Anwendung der ECP bei diesen Indikationen.
Aktuelle Fassung vom Dezember 2021, gültig bis 31.12.2022, z.Z. in Überarbeitung
Die COVID-19-Pandemie geht mit einem erhöhten Bedarf an akut- und intensivmedizinscher Behandlung einher. Trotz Ausweitung und optimaler Nutzung der vorhandenen Kapazitäten erscheint es möglich, dass die intensivmedizinischen Ressourcen nicht mehr für alle Patienten ausreichen, die diese benötigen. Der Bedarf an Handlungsorientierung für die resultierenden schwierigen Entscheidungen veranlasste die Verfasser erstmals im März 2020, in Abstimmung mit den Vorständen der beteiligten Fachgesellschaften, die vorliegenden Empfehlungen zur Verteilung intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie zu erarbeiten. Sie sollen den verantwortlichen Akteuren durch medizinisch und ethisch begründete Kriterien und Verfahrensweisen eine Entscheidungsunterstützung bieten. An der Erstellung waren Fachvertreter aus klinischer Notfallmedizin, Intensivmedizin, Medizinethik, Recht und weiteren Disziplinen beteiligt.
Aktuelle Fassung vom Dezember 2021, gültig bis 01.01.2026, z.Z. in Überarbeitung
Die anhaltend hohe Prävalenz allergischer Erkrankungen in westlichen Industrienationen und die eingeschränkten Möglichkeiten einer kausalen Therapie machen eine evidenz-basierte Primärprävention notwendig.
Aktuelle Fassung vom Juni 2021, gültig bis 31.12.2024
Bei der COVID-19-Pandemie handelt es sich um eine sich sehr dynamisch entwickelndeSituation, die die palliativmedizinische Versorgung an verschiedenen Punkten berührt. Es gilt auf eine Häufung von Sterbefällen mit den Leitsymptomen Atemnot und Angst im Bereich der Akutmedizin vorbereitet zu sein und die akutmedizinischen Strukturen in ihrer Kompetenz mittels klarer Handlungsempfehlungen und Beratung durch palliativ-medizinische Spezialist:innen entsprechend zu stärken. Zudem muss die palliativmedizinische Versorgung im ambulanten und stationären Sektor trotz erschwerter Rahmenbedingungen aufrechterhalten werden.
Aktuelle Fassung vom März 2021, gültig 31.03.2024
Ziel der Leitlinie ist es, die Transition von der pädiatrischen Versorgung in Versorgungseinrichtungen der Erwachsenenmedizin für chronisch kranke Jugendliche und junge Erwachsene bzw. solche in Nachsorge nach einer schwerwiegenden Erkrankung fachübergreifend zu strukturieren und zu standardisieren. Damit soll eine kontinuierliche spezialisierte medizinische Betreuung über die vulnerable Lebensphase der Adoleszenz bis in das Erwachsenenalter hinein sichergestellt werden.
Aktuelle Fassung vom Februar 2021, gültig bis 31.12.2025
Die Empfehlungen der interdisziplinären Leitlinie richten sich an folgende Ärzte in der Primärversorgung, die mit der Beratung, Diagnostik und Behandlung von Patienten mit akutem und chronischem Husten befasst sind: Allgemeinmediziner, Pneumologen, Ärzte mit Zusatzbezeichnung Naturheilkunde. Sie dient zur Information für HNO-Ärzte und Patienten.
Ziele der Leitlinie sind
- Überdiagnostik und Überversorgung beim Symptom akuter Husten zu vermeiden und somit den nicht nutzengerechten Medikamenten- und Antibiotikaverbrauch bei Patienten mit banalen Atemwegsinfekten zu senken.
- Über- und Unterversorgung beim Symptom chronischer Husten zu vermeiden.
- Patienten und Ärzten eine gemeinsame Entscheidungsfindung auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen zu ermöglichen.
Aktuelle Fassung vom Januar 2021, gültig bis 24.01.2026
Die vorliegende Leitlinie erläutert den arbeitsplatzbezogenen Inhalationstest (AIT) zur Identifizierung von allergischem bzw. immunologischem Asthma sowie der exogen-allergischen Alveolitis (EAA) bei Patientinnen und Patienten mit Symptomen wie Husten, Giemen oder Luftnot am Arbeitsplatz einschließlich verzögerter Reaktionen.
Aktuelle Fassung vom Januar 2020, gültig bis 31.12.2025
Das Ziel dieser S3-Leitlinienaktualisierung ist es, die bestehende systematisch entwickelte Entscheidungsgrundlage für alle behandelnden und betreuenden Berufsgruppen, Betroffenen und deren Angehörige auf einem aktuellen Forschungsstand zu halten. Die Leitlinie umfasst aktuelle, evidenz- und konsensbasierte Empfehlungen zum Screening, der Diagnostik, der Behandlung und der Versorgungsorganisation.
Aktuelle Fassung vom Januar 2020, gültig bis 06.01.2025
Alle Berufsgruppen der Kardiologischen Rehabilitation (das interdisziplinäre Team) sollen angesprochen werden mit dem Ziel der Verbesserung und Vereinheitlichung der Rehabilitation, dies gilt erstmals für den gesamten deutschsprachigen Raum mit Beteiligung von Vertretern aus Österreich und der Schweiz.
Aktuelle Fassung vom August 2019, gültig bis 26.08.2024 z.Z. in Überarbeitung
Das Ziel dieser Leitlinie ist die bestmögliche Behandlung und Begleitung von Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung. Die hier vorgestellten Empfehlungen und Hintergrundtexte sollen alle an der Behandlung und Begleitung dieser Patienten Beteiligten hierin unterstützen. Die vorliegende Leitlinie ist eine Entscheidungshilfe für die Praxis und formuliert systematisch entwickelte Handlungsempfehlungen auf der Basis der bestmöglichen Evidenz (wissenschaftliche Studien) und klinischer Erfahrung durch eine große Anzahl von Experten. Sie gibt den aktuellen nationalen und internationalen Stand der Erkenntnisse und Erfahrungen zu den behandelten Themenbereichen wieder und soll Orientierung und Sicherheit in der Palliativversorgung vermitteln. Die Handlungsempfehlungen sind eine Entscheidungshilfe, nicht die Entscheidung selbst – diese muss immer auf die individuelle Situation des Patienten „übersetzt“ und ggf. angepasst werden.
Aktuelle Fassung vom April 2019, gültig bis 01.10.2023, z. Zt. in Überarbeitung
Primäre Immundefekte (PID) zählen zu den seltenen Erkrankungen und werden nach der International Union of Immunological Societies (IUIS) klassifiziert. Es gibt keine gesicherten, vollständigen Daten darüber, wie viele Menschen in Deutschland an einem primären Immundefekt leiden. Im 2009 etablierten deutschen PID-Register waren 2018 insgesamt 2675 Patienten erfasst. Hiervon leiden 1471 Patienten führend an Antikörpermangelerkrankungen. Auch aus den europäischen Register-Daten ist bekannt, dass Patienten mit angeborenen Antikörpermangelerkrankungen mit einem Anteil von >50% die größte registrierte Patientengruppe darstellen. Diese Erkrankungen werden im folgenden als „primäre Antikörpermangelerkrankungen“ bezeichnet. Die Leitlinie beschränkt sich auf die Therapie dieser Erkrankungsgruppe.
Aktuelle Fassung vom Januar 2019, gültig bis 30.01.2024
Die vorgelegte Begutachtungsleitlinie beschreibt die medizinischen und juristischen Grundlagen des Sachverständigenbeweises einschließlich der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Sie verfolgt das Ziel, medizinische Sachverständige zu unterstützen und zu Begutachtende und Auftraggeber vor willkürlichen und wissenschaftlich nicht hinreichend begründeten Einschätzungen zu schützen. In einzelnen Abschnitten werden die Rolle des Gutachters und die an ihn gestellten Anforderungen in den unterschiedlichen Versicherungs-und Rechtsgebieten ebenso dargestellt, wie Fragen der gutachterlichen Haftung und Vergütung.
Aktuelle Fassung vom Dezember 2019, gültig bis 30.12.2023
Bei der vorliegenden Leitlinie der Klassifikation S3 handelt es sich um eine Aktualisierung und Anpassung der US-amerikanische S3-Leitlinie Surviving Sepsis Campaign: International Guidelines for Management of Sepsis and Septic Shock: 2016 von Rhodes et al.1 sowie eine Aktualisierung und Vertiefung der S2k-Leitlinie vom 01.02.2010.
Aktuelle Fassung vom März 2018, gültig bis 04.03.2023 z.Z. in Überarbeitung
Der Pneumothorax ist ein verbreitertes Krankheitsbild, welches in Deutschland bei Männern in der Häufigkeit von 20 pro 100.000, bei Frauen bei 6 pro 100.000 auftritt und als Notfallindikation zur stationären Behandlung gesehen wird. Jede Abteilung mit Notfallversorgungscharakter im Krankenhaus davon betroffen. Bei etwa 10.000 Ereignissen pro Jahr bei 2.000 Krankenhäusern in Deutschland wird jedes Krankenhaus im Mittel etwa 5-6 x pro Jahr mit diesem Krankheitsbild als Notfall konfrontiert. Dies häufig von Ärzten im Ausbildungsstatus und häufig auch von Patienten, die sich erstmalig mit diesem Krankheitsbild auseinandersetzen müssen. Da zudem die medizinische Versorgung sehr unterschiedlich durchgeführt wird mit unter Umständen erheblichen Folgen für die Betroffenen, ist die Implimentierung einer interdisziplinären aktuellen evidenzbasierten Leitlinie zum Spontanpneumothorax anzustreben.
Aktuelle Fassung vom Dezember 2017, gültig bis 30.11.2022 z.Z. in Überarbeitung
Bei der vorliegenden Leitlinie handelt es sich um eine Aktualisierung der „Empfehlungen zur kalkulierten parenteralen Initialtherapie bakterieller Erkrankungen bei Erwachsenen“ aus dem Jahr 2010.
Aktuelle Fassung vom November 2017, gültig bis 20.11.2022 z.Z. in Überarbeitung
Die Leitlinie verfolgt das Ziel, evidenzbasierte Empfehlungen für die Indikation und Durchführung invasiver Beatmung sowie damit zusammenhängender begleitender Maßnahmen zu geben. Wir streben an, mit der Leitlinie zur besseren Etablierung protektiver Beatmungskonzepte im klinischen Alltag beizutragen. Ziel dieser Leitlinie ist weiterhin, Empfehlungen zur Indikation und Durchführung von Extrakorporalverfahren bei Patienten mit akuter respiratorischer Insuffizienz auf der Basis des derzeitigen Standes der Literatur herauszuarbeiten. Darüber hinaus soll die Leitlinie die für die Patienten besonders wichtigen Langzeitfolgen invasiver Beatmungstherapie und Arbeitsfelder für zukünftige wissenschaftliche Arbeiten aufzeigen.
Aktuelle Fassung vom Oktober 2017, gültig bis 30.10.2022 z.Z. in Überarbeitung
Primäre Immundefekte sind angeborene Erkrankungen des Immunsystems, die in der IUIS-Klassifikation von 2015 in 9 Gruppen eingeteilt werden (s. Anhang, International Union of Immunological Societies (IUIS) classification 2015). Die übergeordneten Sammelbegriffe SCID, CID, CVID, HIGM, HIES, VEO-IBD, XLP etc. sind klinisch hilfreich, um einen Immundefekt primär einzugrenzen, sollten aber durch eine molekulare Diagnosestellung ergänzt werden. Diese erlaubt nicht nur eine bessere Prognoseabschätzung und genetische Beratung, sondern ist zunehmend auch die Grundlage zur Anwendung spezifischer Therapiekonzepte.
Aktuelle Fassung vom März 2017, gültig bis 30.03.2022 z.Z. in Überarbeitung
Wesentliche Ziele dieser ersten deutschsprachigen S2k-Leitlinie zum Management von Kindern und Jugendlichen mit ambulant erworbener Pneumonie (pCAP) sind sowohl Erhalt und Verbesserung der Behandlungsqualität als auch Prävention. Sie gilt sowohl für die ambulante als auch die stationäre Versorgung, betrifft aber nicht Patienten mit nosokomialer oder neonataler Pneumonie bzw. mit Pneumonie unter Immunsuppression oder auf dem Boden einer Grunderkrankung der Atemwege.
Aktuelle Fassung vom Dezember 2016, gültig bis 22.12.2021, z.Z. in Überarbeitung
Bei der vorliegenden Leitlinie Schlafbezogene Atmungsstörungen handelt es sich um ein Update des Kapitels „Schlafbezogene Atmungsstörungen“ der 2009 in der Zeitschrift Somnologie publizierten S3-Leitlinie "Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen" (Somnologie 2009; 13:4-160). Seit der letzten Veröffentlichung der Leitlinie sind bezüglich der Schlafbezogenen Atmungsstörungen eine große Anzahl an evidenzbasierten Studien hinzugekommen, die es zu berücksichtigen gilt. Der Umfang der wissenschaftlichen Erkenntnisse hat in einem deutlichen Ausmaß zugenommen, so dass die Schlafbezogenen Atmungsstörungen als eigenständige Leitlinie veröffentlicht werden. Zu den Schlafbezogenen Atmungsstörung gehört die obstruktive Schlafapnoe, die zentrale Schlafapnoe und die schlafbezogene Hypoventilation/schlafbezogene Hypoxämie. Diese Leitlinie richtet sich an ärztliche und nichtärztliche Berufsgruppen (z.B. Psychologen, Naturwissenschaftler), Pflegepersonal, Selbsthilfegruppen und interessierte Laien.
Aktuelle Fassung vom November 2016, gültig bis 10.11.2021 z.Z. in Überarbeitung
Mit der interdisziplinären Leitlinie Supportive Therapie wird die Grundlage für inhaltlich gezielte ärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen geschaffen und damit eine Verbesserung bzw. Optimierung der Versorgung angestrebt. Durch formal konsentierte, klar verständliche und nachvollziehbare Empfehlungen können sowohl Ärzte und andere in die Therapie einbezogene Berufsgruppen, als auch die betroffenen Patienten bei medizinischen Entscheidungen unterstützt werden. Ziel ist eine flächendeckende Umsetzung einer multidisziplinären, qualitätsgesicherten und sektorenübergreifenden Versorgung des onkologischen Patienten in den Bereichen der Supportiven Therapie, deren systematische Berücksichtigung der Empfehlungen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung und in Qualitätsmanagementsystemen, sowie die systematische Berücksichtigung der Empfehlungen und daraus abgeleiteter Qualitätsindikatoren z.B. für Zertifizierungsverfahren von onkologischen Zentren.
Aktuelle Fassung vom April 2016, gültig bis 10.04.2021 z.Z. in Überarbeitung
Das Auftreten von Schimmel in der Wohnung oder am Arbeitsplatz wird gegenwärtig von der Allgemeinbevölkerung als das wichtigste Innenraumschadstoffproblem angesehen. Diese Leitlinie soll Ärztinnen und Ärzte darin unterstützen, Patienten, die verstärkt gegenüber Schimmelpilzen exponiert sind (umgangssprachlich: „Schimmelpilzbelastungen“), aus medizinischer Sicht zu beraten und zu behandeln.
gültig bis 06.11.2022
Aktuelle epidemiologische Daten zeigen in den letzten Jahren einen Anstieg der Tuberkulose im Kindes- und Jugendalter. Es findet sich zudem auch in Deutschland ein Anstieg von Infektionen mit gegenüber Tuberkulosemedikamenten resistenten Erregern. In diesem Zusammenhang stellt die Diagnose, Prävention und Therapie der Tuberkulose vor allem im Kindesalter eine Herausforderung dar. Die S2k-Leitlinie für die Diagnostik, Prävention und Therapie der Tuberkulose im Kindes- und Jugendalter wurde verfasst, um die adäquate Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Tuberkulose-Exposition, Infektion oder Erkrankung nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu sichern.
gültig bis 30.07.2019, z.Z. in Überarbeitung
Diese Leitlinie beschreibt als Ergebnis eines aufwendigen methodischen Prozesses eine Bewertung des Forschungsstandes zum Screening, zur Diagnostik und zur Behandlung „des schädlichen und abhängigen Tabakkonsums“. Alle Formen des Tabakkonsums (Rauchen, Schnupfen, Kauen) führen langfristig zu gesundheitlichen Problemen – es gibt keinen unschädlichen Tabakkonsum. Die schädlichste Form des Tabakkonsums ist allerdings die Inhalation der Tabak-Verbrennungsprodukte (U.S. Department of Health and Human Services, 2014). Diese Leitlinie fokussiert daher auf die am meisten verbreitete Tabakkonsumform: das Rauchen von Zigaretten. Zu anderen Tabakkonsumformen (dem Rauchen von Tabakpfeifen, Zigarren oder Shishas, dem Kauen oder Schnupfen von Tabak) reicht der Forschungsstand derzeit noch nicht aus, um evidenzbasierte Behandlungsempfehlungen entwickeln zu können.