Fotograf: Mike Auerbach
Bisher stationär erbrachte Leistungen auch ambulant durchzuführen, den Patienten nicht ständig von A nach B schicken zu müssen, Bürokratie abzubauen – das ist ein Vorhaben, das Kliniker, Niedergelassene wie auch Betroffene allesamt begrüßen. Effizienz und bessere Versorgung sind die schlagenden Argumente. Ermöglicht werden soll dieses intersektorale Arbeiten durch sogenannte Hybrid-DRGs, um die medizinischen Leistungen in der Praxis wie auch der Klinik erbringen zu können. Das Problem: Für die Pneumologie erarbeiten bis zum 31. März die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV) hinter verschlossenen Türen dieses Fundament, das die pneumologische Versorgung in Deutschland zukünftig tragen wird. Hierzu ist bisher kein einziger Facharzt gehört worden! Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) fordert deshalb, innerhalb der nächsten Woche noch in die Gespräche einbezogen zu werden.
Als Arbeitsgrundlage hat die DGP unter der Beteiligung von Klinikern, niedergelassenen Ärzten, Gesundheitsökonomen sowie Patientenvertretern bereits die bisherige Leistungserbringung und die Erlössituation von drei beispielhaften Prozeduren nachvollziehbar kalkuliert und legt diese in dem heute veröffentlichten Positionspapier „Ambulantisierung in der Pneumologie – eine wissenschaftliche Analyse und ein Positionspapier der DGP“ vor.
Leistungen und Erlöse von drei beispielhaften Prozeduren nachvollziehbar kalkuliert
„Wie können wir für das nächste Jahr kalkulieren? Wie werden die Modalitäten sein? Das sind die Fragen, auf die wir Pneumologen dringend Antworten brauchen – aber auch konkrete Vorschläge unterbreiten können“, erklärt Professor Kaid Darwiche, ärztlicher Leiter der Sektion für Interventionelle Bronchologie an der Uniklinik Essen.
Denn den Lungenfachärzten und -ärztinnen ist klar: Die Ambulantisierung bisher stationär durchgeführter Leistungen ist eines der zentralen Maßnahmen der aktuellen Gesundheitsreformen. „In unserem Fach betrifft dies insbesondere endoskopische Verfahren“, weiß Darwiche als Hauptautor des Positionspapiers. „Die reellen Kosten endoskopischer Leistungen, welche die Grundlage der Kalkulation einer zukünftigen Hybrid-DRG oder auch dem AOP-Katalog zur Grundlage der Abrechnung ambulanter Operationen darstellen, sind allerdings bis dato unklar“, ist dort zu lesen. Die DGP schafft jetzt Fakten.
DGP und BdP: „Jederzeit für gemeinsame Gespräche bereit“
Gemeinsam in Zukunft eine sichere und hochwertige Patientenversorgung organisieren –Pneumologen aus Klinik und Praxis sind sich einig: „Durch die geplante Etablierung der Hybrid-DRGs in der Pneumologie besteht erstmals die große Chance, unsere jahrzehntelangen Forderungen nach einer adäquaten Vergütung komplexer pneumologischer Prozeduren im ambulanten Bereich zu erfüllen“, bestätigt Dr. Christian Franke, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin (BdP) und niedergelassener Facharzt für Pneumologie in Sonneberg/ Coburg.
„Entsprechend wäre es jetzt optimal, wenn die Verhandlungspartner und Entscheidungsträger der Selbstverwaltung noch vor Monatsende eine Abstimmungsrunde mit den Fachgesellschaften und Berufsverbänden einplanen“, betonen DGP-Generalsekretär Professor Winfried Randerath und DGP-Pastpräsident Professor Torsten Bauer. „Wir sind jederzeit für gemeinsame Gespräche bereit. Unsere Türen stehen weit offen!“
Download: Ambulantisierung in der Pneumologie – eine wissenschaftliche Analyse und ein Positionspapier der DGP